
Barrierefreiheit – Ein neues Gesetz tritt in Kraft
Die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung von Websites tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um und verpflichtet Unternehmen, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.
Aus diesem Grund können wir Ihnen nur das Plugin „OneTap“ (Accessibility Widget by OneTap – Easy One-Click Accessibility Toolbar) ans Herz legen. Dieses erfüllt derzeit wohl den Anforderungen und bietet in der kostenlosen Version zahlreiche Einstellungen.

Das Plugin „OneTap“ setzt WordPress 6.6 und PHP 7.4 voraus (Stand: Juli 2025).
Konkret bedeutet das:
- Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites und Webshops barrierefrei sein.
- Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere im Bereich E-Commerce, Bankwesen, Telekommunikation, Verkehrs- und Transportdienste sowie öffentliche Einrichtungen.
- Die Anforderungen an die Barrierefreiheit basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.
- Betroffene Unternehmen müssen ab 2025 eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, ähnlich wie eine Datenschutzerklärung oder ein Impressum.
Wichtige Punkte zur Barrierefreiheit:
- Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen.
- Es ist ratsam, die eigene Website frühzeitig auf Barrierefreiheit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und neue Zielgruppen zu erschließen.
Quelle: Google